Terms and Conditions

1. Allgemein

Das Unternehmen hat 2x jährlich 4 Wochen Betriebsurlaub, zu diesem Zeitpunkt ist das Studio geschlossen und es finden keine Kurse statt. Es werden Workshoptermine als Ersatz angeboten. Dies berechtigt den Kunden jedoch nicht zur Zahlungsminderung und/oder Stornierung. Die Kurse werden pro Stunde und nicht pro Monat abgerechnet. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Der unterzeichnende Erziehungsberechtigte wird durch seine Unterschrift automatisch Vertragspartner der Tanzschule Pole Position.

2. Gebühren

Alle angegebenen Preisangaben sind Endpreise und verstehen sich pro Einzelperson inklusive aller Steuern und Abgaben. Rabatte können ausschließlich im zeitlichen Rahmen der jeweiligen veröffentlichten Rabattaktion gewährt werden. Es kann immer nur maximal ein Rabattangebot in Anspruch genommen werden. Bei Laufzeitbedingtem Rabatt, ist bei vorzeitiger Kündigung der Differenzbetrag nachzuzahlen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt durch monatliche Überweisung auf das angegebene Konto. Die Fälligkeit erfolgt jeweils zum ersten jeden Monats und hat bis dahin auf dem Konto des Unternehmens zu sein. Bei nicht eintreffender oder zu spät eintreffender Zahlung wird dem Vertragspartner eine Bearbeitungs- und Bankgebühr laut aktuellem Tarif sowie Mahngebühren von 10 € pro Mahnung verrechnet. Diese kann innerhalb von 7 Wochentagen inklusive dem offenen Monatsbeitrag in dem Sport und Tanzstudio in bar beglichen oder überwiesen werden, ansonsten wird/werden der/die Vertragspartner von allen Vertragsleistungen ausgeschlossen, was den/die Vertragspartner jedoch nicht von seinen/ihren Vertragspflichten entbindet. Sämtliche Inkassokosten gehen zu Lasten der/des Vertragspartner/s. Optional kann das Gesamtentgelt für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit auch einmalig bei Vertragsabschluss entrichtet werden. Die erste Zahlung ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung im angegebenen Zeitraum fällig und per Überweisung zu leisten. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang wird der Kursplatz storniert.

4. Rücktritt / Kündigung

Zu Beginn des Vertrages gilt die, je nach Pole Position Vertragsmodell gewählte Vertragsdauer. Nach Ablauf dieser Vertragsdauer endet der Vertrag automatisch, sofern der Kunde diesen nicht verlängert. Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist nur im Krankheitsfall unter Einhaltung nachfolgender Bedingungen kostenlos zum Ende des nächsten Folgemonats möglich.

Das Krankheitsbild ergibt aufgrund fachärztlicher Diagnose, dass eine weitere Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Leistungsvertrag medizinisch nicht möglich ist.
Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über den oben genannten Sachverhalt, übergeben an das Sport und Tanzstudio Pole Position durch einen Vertragspartner, oder einer von ihm beauftragten Person.
Umzug in ein anderes Land/Stadt, bei Vorlage einer Meldebestätigung.
Urlaub, private oder berufliche Verhinderung gelten nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund. Das Sport und Tanzstudio Pole Position hat das Recht den Vertrag bei Säumigkeit der Zahlung des Entgeltes, Konkurs der/des Vertragspartner/s oder Verstößen gegen die Hausordnung jederzeit außerordentlich ohne Kündigungsfrist zu kündigen und das Gesamtentgelt der restlichen Vertragslaufzeit einzufordern.

5. Rücktritt/Kündigung von einem WORKSHOP:

bis 6 Wochen vorher 50 % des Preises
bis 4 Wochen vorher oder weniger 100 % des Preises
bei Workshop mit einer Fremdperson (kein Studiotrainer) immer 100 % des Preises
Eine außerordentliche Kündigung ist bei Workshops nicht möglich.

6. Krankheit

Nach Absprache können krankheitsbedingte Fehlzeiten des Teilnehmers in einer anderen Kurseinheit innerhalb der aktuellen Kursreihe kostenfrei nachgeholt werden. Die Vergabe von Ersatzterminen ist abhängig von der Teilnehmerzahl in anderen Kursen und kann von der Vorlage eines ärztlichen Attests abhängig gemacht werden. Da das Nachholen von der Teilnehmerzahl in anderen Kursen abhängig ist, können wir dieses nicht garantieren.

Voraussetzung für einen Ersatztermin ist in jedem Fall eine schriftliche Absage per Mail 12 Stunden vor der Einheit. Nachholtermine können nur für einzelne Einheiten, nicht für ganze Kurse angeboten werden. Versäumte Stunden werden nicht vergütet und können grundsätzlich nicht nachgeholt werden. In Ausnahmefällen kann auf Anfrage eine Pausierung vereinbart werden, diese Monate werden dann an die jeweilige Vertragslaufzeit angehängt. Dadurch verlängert sich die Laufzeit insgesamt, der Kündigungstermin verschiebt sich dementsprechend nach hinten.

7. Krankheit bei WORKSHOP

Im Falle der Stornierung eines Workshops aufgrund von Krankheit, darf der Kunde seinen Workshop Platz kostenfrei an eine andere Person vergeben, unter der Voraussetzung dass dieser einen Ersatz bringt. Dies kann von der Vorlage eines ärztlichen Attests abhängig gemacht werden. Findet der Kunde keinen Ersatz für seinen Workshop Platz, so gelten die Rücktrittsfristen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Punkt 4. und 5. Versäumte Stunden werden nicht vergütet und können grundsätzlich nicht nachgeholt werden.

8. Änderungen

Pole Position behält sich das Recht vor, aus unterschiedlichen Gründen (z.B. bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit/Abwesenheit einer Trainerin, usw.) Kurse auf ein anderes Datum zu verlegen oder abzusagen. Im Falle einer völligen Stornierung wird ein Ersatztermin angeboten. Leicht abweichende Kurszeiten am selben Tag und/oder der Einsatz einer anderen Trainerin berechtigen jedoch nicht zur Zahlungsminderung und/oder Stornierung.

9. Copyright und Urheberschutz

Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sowie erhaltene Unterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich ist untersagt. Video-, Film- oder Fotoaufnahmen sind zu keinem Zeitpunkt gestattet bzw. bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.

10. Datenschutz

Die für den Ablauf der Veranstaltungen notwendigen persönlichen Daten der Teilnehmer werden auf Datenträgern gespeichert. Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht. Pole Position behält sich das Recht vor Videos, Fotos und ähnliches, die im Studio aufgenommen werden, in jeglicher Form, unter anderem auch für gewerbliche Zwecke (Werbung, Homepage, Facebook, usw.) zu verwenden. Falls dies nicht erwünscht ist, kann der Teilnehmer der Nutzung in Schriftform widersprechen.

11. Haftung

Die Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen/Workshops geschieht auf eigenes Risiko. Alle Übungen werden mit fachgerechter Unterstützung durch die Trainerinnen auf eigene Gefahr durchgeführt. Die Benutzung des Pole Position Studios erfolgt auf eigene Gefahr. Pole Position haftet bei Personenschäden nur bei Verschulden der Vertreter des Pole Position Studios bzw. eines ihrer Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde haftet für die durch ihn verursachten Beschädigungen an Sachen oder Räumen des Pole Position Studios. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände kann Pole Position keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen daher, keine Wertgegenstände ins Studio mitzunehmen. Im Falle grob ungebührlichen Betragens (wie etwa Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen, etc.), Störung des Kursbetriebes oder bei offenkundiger Beeinträchtigung der Sicherheit (aufgrund des physischen oder psychischen Zustandes einer Teilnehmerin) kann die Kursleiterin die betroffene Teilnehmerin ohne Anspruch auf gänzliche oder anteilige Erstattung des bereits geleisteten Kurshonorars vom weiteren Unterricht ausschließen. Bei minderjährigen Personen liegt die Haftung bei den Erziehungsberechtigten. Es wird darauf hingewiesen, dass Kursteilnehmer/innen nur während der von Ihnen gebuchten Kurszeit im Unterrichtsraum beaufsichtigt werden.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Gleichzeitig verpflichten sich die Vertragsparteien in diesem Falle dahingehend zusammen zu wirken, eine gesetzlich zulässige Regelung zu finden, die der ungültigen oder unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand Klagenfurt.


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